Der Vorstand der Sportfreunde Albaum lädt alle Mitglieder zu seiner diesjährigen Generalversammlung am 28. Januar 2023 in die Schützenhalle nach Albaum ein. Der Beginn ist um 17:00 Uhr.
Der Vorstand bittet um zahlreiches Erscheinen, da unter Tagesordnungspunkt 7 über eine wesentliche Satzungsänderung abgestimmt wird.
Die Satzung der Sportfreunde Albaum besagt aktuell, dass der geschäftsführende Vorstand aus vier Personen besteht, wovon zwei Personen zusammen vertretungsberechtigt sind. Die vier Personen setzen sich aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer sowie dem Kassierer zusammen.
Der Posten des 1. Vorsitzenden ist seit nunmehr einem Jahr vakant. In dieser Zeit hat sich der Vorstand zusammen mit den Beisitzern in einem Organigramm neu strukturiert und somit ist eine sinnvolle und effiziente Aufgabenverteilung entstanden. Dabei ist eine flache Hierachie mit wesentlichen Verantwortungen entstanden. Auf Grund dieser erfolgreichen Umsetzung der vorstandsinternen Umstrukturierung haben wir uns dazu entschlossen die Satzung anzupassen und den gesamten Verein damit für die Zukunft auf ein starkes Fundament zu setzen.
Die Änderung der Satzung besagt im wesentlichen den Wegfall der Bezeichnungen des 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden sowie des Geschäftsführers. Diese drei Vorstandsmitglieder sollen fortan lediglich als geschftsführender Vorstand benannt sein. Hierdurch erhoffen wir uns eine größere Bereitschaft sich ehrenamtlich im Vorstand unseres Vereins zu engagieren. Der Posten und die Benennung des Kassierers bleibt erhalten.
In diesem Zuge der Satzungsänderung soll die Satzung noch um einen aus Datenschutzrechtlichen Paragraphen erweitet werden, damit wir gemäß DSGVO auf aktuellstem Stand sind.
Weiterhin wollen wir die entgeltliche Begünstigung, auch Ehrenamtspauschale genannt, in die Satzung aufnehmen.
Sollten hierzu im Vorfeld Fragen aufkommen, kann jederzeit mit einem Vorstandsmitglied Kontakt aufgenommen werden.
Hier kann die Satzungsänderung eingesehen werden: